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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Weingarten findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Weingarten

1. Geltungsbereich und Veranstalter

Diese Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen, Lehrgänge, Kurse und Seminare der DLRG Ortsgruppe Weingarten, soweit in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes geregelt ist.

Soweit in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist, ist Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Weingarten des DLRG Landesverbandes Württemberg e. V.

Ergänzende oder abweichende Regelungen in der jeweiligen Ausschreibung gelten zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen. Soweit Regelungen der Ausschreibung von diesen Teilnahmebedingungen abweichen, gehen die Regelungen der jeweiligen Ausschreibung vor.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Anmeldungen sind grundsätzlich nur in der in der Ausschreibung beschriebenen Form möglich. Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme entsteht durch die Anmeldung nicht. Die Anmeldung wird erst mit der Bestätigung durch die DLRG Ortsgruppe Weingarten verbindlich.

Mündliche Anmeldungen sind nur mit Zustimmung der Lehrgangsleitung oder Veranstaltungsleitung möglich.

Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen sowie die Regelungen der jeweiligen Ausschreibung an.

Individuelle Abreden haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen.

Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich, sofern diese nicht bereits im Rahmen der Anmeldung abgegeben wurde.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen müssen vor Veranstaltungsbeginn erfüllt sein und spätestens zu Beginn der Veranstaltung unaufgefordert gegenüber der Veranstaltungsleitung nachgewiesen werden.

Teilnahmevoraussetzungen können sich insbesondere aus der Ausschreibung, Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung oder sonstigen fachlichen Vorgaben ergeben.

Kann eine teilnehmende Person die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen nicht nachweisen oder erfüllt sie diese nicht, kann sie von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

In diesem Fall gelten die Rücktrittsbedingungen entsprechend. Bereits entstandene und nicht vermeidbare Kosten können einbehalten werden. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

4. Teilnahmegebühren und Zahlung

Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung.

Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

Die Zahlung erfolgt auf das in der Ausschreibung oder Anmeldebestätigung angegebene Konto der DLRG Ortsgruppe Weingarten oder über das dort genannte Zahlungsverfahren.

Sofern in der Ausschreibung bestimmte Leistungen ausdrücklich als enthalten genannt werden, sind diese Bestandteil der Teilnahmegebühr. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen, insbesondere Fahrt-, Verpflegungs-, Übernachtungs- oder Eintrittskosten, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

5. Vergabe von Plätzen und Warteliste

Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Weingarten können bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt werden.

Im Übrigen erfolgt die Vergabe der Plätze grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Abweichende Regelungen können in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt werden.

Ist eine Veranstaltung ausgebucht, kann eine Warteliste geführt werden. Wird ein Platz frei, kann dieser an Personen auf der Warteliste vergeben werden.

6. Durchführung der Veranstaltung

Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Anweisungen der Veranstaltungsleitung, der Ausbilderinnen und Ausbilder, der Referierenden sowie des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.

Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen im Schwimmbad, bei Rettungsschwimmkursen, bei praktischen Übungen sowie bei allen sicherheitsrelevanten Situationen.

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist einzuhalten.

Teilnehmende können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie trotz Hinweis wiederholt oder schwerwiegend gegen Anweisungen, Sicherheitsregeln, Teilnahmevoraussetzungen oder die Hausordnung verstoßen.

In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, soweit der Ausschluss von der teilnehmenden Person zu vertreten ist. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

7. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende

Eine kostenfreie Abmeldung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern in der Ausschreibung keine abweichende Regelung genannt ist.

Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichterscheinen behalten wir uns vor, die Teilnahmegebühr ganz oder anteilig einzubehalten, sofern der frei gewordene Platz nicht anderweitig, insbesondere über eine Warteliste, vergeben werden kann.

Wird der Platz nachbesetzt, wird die Teilnahmegebühr grundsätzlich erstattet. Bereits tatsächlich entstandene und nicht vermeidbare Kosten können einbehalten werden.

Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche Nachbesetzung des Platzes werden berücksichtigt.

Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der DLRG Ortsgruppe Weingarten kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei krankheitsbedingter Verhinderung kann gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eine kulante Lösung geprüft werden, zum Beispiel eine Umbuchung, ein Gutschein oder eine Erstattung abzüglich bereits entstandener und nicht vermeidbarer Kosten.

Eine teilweise Nichtteilnahme oder die teilweise Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsbestandteile berechtigt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr, sofern die Gründe hierfür nicht von der DLRG Ortsgruppe Weingarten zu vertreten sind.

8. Absage, Verlegung oder Änderung durch den Veranstalter

Die DLRG Ortsgruppe Weingarten behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, zu verlegen oder in zumutbarem Umfang anzupassen, wenn wichtige Gründe eine Durchführung nicht oder nicht sinnvoll ermöglichen.

Wichtige Gründe können insbesondere sein:

  • zu geringe Teilnehmerzahlen,
  • Krankheit oder Ausfall von Ausbilderinnen, Ausbildern oder Referierenden,
  • Schließung oder Nichtverfügbarkeit der Veranstaltungsstätte,
  • behördliche Vorgaben,
  • Sicherheitsgründe,
  • höhere Gewalt oder sonstige Umstände, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen oder erheblich erschweren.

Im Fall einer Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.

Bei einer notwendigen Verlegung der Veranstaltung wird den angemeldeten Teilnehmenden nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Kann eine teilnehmende Person den Ersatztermin nicht wahrnehmen, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DLRG Ortsgruppe Weingarten beruhen. Gesetzliche Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

9. Widerrufsrecht bei Online-Anmeldungen

Soweit für einzelne Veranstaltungen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird hierüber im Rahmen des Anmeldeprozesses gesondert informiert.

Bei Veranstaltungen mit festem Termin oder festem Zeitraum kann ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, insbesondere wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Widerrufsrecht vorliegen.

Maßgeblich sind die Hinweise im jeweiligen Anmeldeprozess und in der jeweiligen Ausschreibung.

Die Rücktritts- und Stornierungsregelungen dieser Teilnahmebedingungen bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

10. Nachweise, Bescheinigungen und Prüfungen

Soweit im Rahmen einer Veranstaltung Prüfungen, Bescheinigungen, Urkunden oder sonstige Nachweise vorgesehen sind, werden diese nur ausgestellt, wenn die jeweiligen fachlichen, formalen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung, Urkunde oder eines Nachweises besteht nur, wenn die teilnehmende Person die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Leistungen erbracht hat.

Näheres kann sich aus der jeweiligen Ausschreibung, Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung oder den Vorgaben der DLRG ergeben.

11. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Organisation, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.

Hierzu zählen insbesondere die Bearbeitung der Anmeldung, die Kommunikation mit den Teilnehmenden, die Prüfung von Teilnahmevoraussetzungen, die Abrechnung, die Dokumentation der Teilnahme sowie gegebenenfalls die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen, Urkunden oder Nachweisen.

Die Verarbeitung erfolgt nur im erforderlichen Umfang und nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern der Daten und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der DLRG Ortsgruppe Weingarten beziehungsweise den Datenschutzhinweisen des jeweiligen Anmeldeverfahrens.

12. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Im Rahmen von Veranstaltungen können Bild-, Film- und Tonaufnahmen entstehen.

Übersichtsaufnahmen, bei denen einzelne Personen nicht im Mittelpunkt stehen, können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der DLRG Ortsgruppe Weingarten verwendet werden, sofern keine berechtigten Interessen der abgebildeten Personen entgegenstehen.

Für Einzelaufnahmen, Nahaufnahmen, Interviews sowie für Aufnahmen von Minderjährigen, die zur Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden sollen, holen wir grundsätzlich eine gesonderte Einwilligung ein.

Teilnehmende, die nicht aufgenommen werden möchten, teilen dies bitte der Veranstaltungsleitung möglichst vor Beginn der Veranstaltung mit.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen durch Dritte, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsleitung.

13. Reisekosten und sonstige eigene Kosten

Alle anfallenden Reisekosten, insbesondere Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

Dies gilt auch bei einer Absage oder Verlegung der Veranstaltung, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz dieser Kosten besteht.

14. Haftung

Die DLRG Ortsgruppe Weingarten haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Im Übrigen haftet die DLRG Ortsgruppe Weingarten nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung für selbstverschuldete Unfälle, den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der DLRG Ortsgruppe Weingarten verursacht wurde.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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